Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://eu-women.europapunktbremen.de/ veröffentlichten Webauftritt des EuropaPunktBremen und des Referats für Europapolitische Angelegenheiten des Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa. Wir bemühen uns auch hier um die Einhaltung der Anforderungen, können für die Barrierefreiheit der Inhalte aber keine vollumfängliche Verantwortung übernehmen. 

Wie barrierefrei ist das Angebot? 

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt. Die Bereiche, für die das noch nicht gilt, werden derzeit überarbeitet. 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei? 

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind: 

  • Auf der Unterseite »Representation matters« kommen Grafiken von externen Quellen zum Einsatz, die nicht barrierefrei gestaltet sind.
  • Die Kontraste in Grafiken sind ggf. stellenweise nicht ausreichend. 
  • Über die Seite verteilt gibt es einige Listen mit nur einem Element.  
  • Die Schriften dieser Webseite sind nicht in relativen Größen eingebunden, sondern immer relativ zur Browserbreite definiert. Daher können die Schriften nicht im Browser vergrößert oder verkleinert werden. 


Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
 

Diese Erklärung wurde am 08.10.2024 erstellt und am 17.01.2025 überarbeitet. 

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit) 

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
epb@europa.bremen.de 

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik 

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.